Nun ist es raus: Die EEG-Umlage steigt auf 6,354 Ct./kWh. Ein Steigerung um 0,184 Ct. Im Gegensatz zu den Steigerungen von 2012 bis 2014 sind das die berühmten Peanuts. Die spannende Frage, die sich für die Energieversorger nun stellt: Wie gehen wir damit um? Denn diese Frage wird maßgeblich von der vorherrschenden Pressemeinung mitbestimmt.

Zwei Lager – Bagatellerhöhung und Preistreiber

Dabei kristallisierten sich bereits vor der Veröffentlichung zwei Lager heraus: Die einen feiern die Stabilität der EEG-Umlage (vgl. PM BNetzA). Hier wird davon geredet, dass diese Stabilisierung aufgrund des positiven Saldos des EEG-Kontos von ca. 2,5 Milliarden Euro erzielt werden konnte. Dabei drängt sich relativ schnell der Verdacht auf, dass die Zielgruppe dieser Pressemitteilung weniger die Branche ist, sondern viel mehr die Endverbraucher. Indirekt wird damit nämlich auch die Leistung der amtierenden Bundesregierung und nicht zuletzt des Wirtschaftsministers gewürdigt. Nun bleibt abzuwarten, ob es die Endverbraucher verstehen, dass Entgelte erhöht werden müssen, wenn die Kassen doch vermeintlich voll sind. Auch der Umstand, dass die Änderung der EEG-Umlage von 6,24 Ct./kWh auf 6,17 Ct./kWh (-0,07 Ct.) als große Senkung verkauft wurde, während eine Steigerung von 0,184 Ct. eine Stabilisierung ist, könnte den ein oder anderen zum Nachdenken bringen. Dennoch greift insbesondere der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) dieses Thema auf und setzt sogar noch einen drauf: „Trotz leicht steigender EEG-Umlage sollte der Strompreis 2016 sinken; dank gefallener Börsenstrompreise ist dieser Spielraum vorhanden“, kommentiert Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) (vgl. die Klima Allianz). Ob mit dieser Forderung ein besonderes Eigeninteresse verbunden ist – dieses Urteil müssen dann die Endverbraucher selber fällen.

Denn es gibt auch ein Lager, welches genau in das gegenteilige Horn bläst. So scheint die Presse eine Meldung mit drohenden, drastischen Erhöhungen der Strompreise deutlich besser zu finden, als der Geschichte der BNetzA zu folgen. So titelt die Süddeutsche Online zu dem Thema „Bürger müssen mehr für grüne Energie zahlen“ (vgl. Süddeutsche Online) und Spiegel Online „Steigende Netzentgelte: Verbraucher müssen 2016 deutlich mehr für Strom zahlen“ (vgl. Spiegel Online) geht noch einen sinnvollen Schritt weiter und behält die Gesamtkosten im Blick. Denn die Netzentgelte spielen noch eine wesentliche Rolle bei der Preisgestaltung und werden wohl bis zu fast 15% steigen. Denn diesen Kostensteigerungen steht „nur“ eine Senkung des Börsenpreises (Phelix Future, nächstes Kalenderjahr, Stichtag 16.10.14/15) von 0,517 Ct./kWh gegenüber. Eine Tatsache, die zumindest in den meisten großen Netzen eher für steigende Stromkosten sorgen wird.

Die Entscheidung zur Preisanpassung wird notwendig

Unabhängig davon, ob die Preise erhöht oder gesenkt werden – die Auswirkungen des EuGH Urteils zu Preisanpassungsklauseln zwingen eigentlich alle Versorger zum Handeln (vgl. Blogbeitrag). Denn das sich die Vorkosten ändern ist ein Fakt. Dadurch würde sich – wiederum unabhängig ob Preiserhöhung oder -senkung – für die privaten Endverbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht ergeben. Ein Szenario, welches sicherlich der ein oder andere Versorger für die Kundengewinnung nutzen wird. Die scheinbare Ruhe in den Wechselaktivitäten der Kunden und damit auch die Ruhe im Markt wird demnach sehr wahrscheinlich deutlich schwinden. Die Versorger sind nun also gezwungen zu agieren. Dabei wird es eine Rolle spielen, ob die Markenkommunikation in den ruhigen Marktzeiten so erfolgreich war, dass nun mögliche Angreifer abgewehrt werden können. Ob Kunden ein solches Vertrauen zum Versorger aufgebaut haben, dass sie einer Argumentation im Falle einer Preiserhöhung folgen (wollen).

Natürlich besteht auch immer die Möglichkeit, alles beim Alten zu belassen und zu versuchen, mit konstanten Preisen die nächsten Monate „auszusitzen“. Allerdings gibt es für diese Option noch eine offene Frage: Wie werden sich die Verbraucherschutzzentralen verhalten? Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Verbraucherschutzzentralen das EuGH-Urteil eher ignorieren, da es in diesem Jahr eher dazu führen würde, dass die Konsumenten schlechter gestellt werden. Nichtsdestotrotz sind steigende Preise immer ein willkommenes Szenario, um den Mehrwert dieser Institution gegenüber dem Endverbraucher aufzuzeigen. Z.B. dadurch, dass die Kunden wieder massiv zum Preisvergleich bzw. auch direkt zum Anbieterwechsel animiert werden.

Wie auch immer Sie sich entscheiden, Sie sollten all diese Aspekte bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen. Für den ein oder anderen mag es aber auch nicht nur eine Herausforderung sondern auch eine Chance sein. Nämlich genau dann, wenn Sie die ruhigen Zeiten im Markt genutzt haben, um Kundenloyalität aufzubauen und effiziente Vertriebsprozesse zu etablieren. Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg!

Published On: 19. Oktober 2015 / Kategorien: Blog, Marketing, Vertrieb / Schlagwörter: , , , /

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